Allgemeine Geschäftsbedingungen EOM (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EOM Management GmbH (im folgenden "EOM" genant).

1. Allgemeines

Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt und vom Besteller anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform zwischen Besteller und EOM.

2. Angebote

Generell sind unsere Angebote freibleibend und gelten, sofern nichts anderes vereinbart, ab Angebotsdatum, 4 Wochen. Bei der Erstellung der Angebote aufgrund von Zeichnungen und Abbildungen ist der Besteller zur Mitarbeit verpflichtet. Angebote werden nicht wirksam, wenn wichtige Informationen für die Kalkulation des Angebotspreises vorenthalten werden. Zeichnungen werden von EOM streng vertraulich behandelt.

3. Preise

Preise verstehen sich in EUR, gelten ab Werk und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert pro Farbe beträgt EUR 80,--. Bei Farbsonderwünschen werden die Beschaffungskosten dem Besteller vorher mitgeteilt und nach Freigabe an den Besteller weitergegeben. Für Verpackungskosten berechnen wir 4 % vom Nettowarenwert. Zahlungen sind spesenfrei zu erfolgen und werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Ein unberechtigter Skontoabzug darf von EOM zurückgefordert werden. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe der jeweilig geltenden gesetzlichen Höhe berechnet. Der Besteller ist nicht berechtigt mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder Zurückhaltungsrechte geltend zu machen.

4. Lieferung

Alle außerhalb des Machtbereichs von EOM liegenden Tatsachen, wie Streiks, Aussperrungen, Krieg, Rohstoffmangel, Unwetter, Brand etc., berechtigen EOM während der Dauer der Behinderung zur Lieferfristverlängerung, ohne, dass der Besteller Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Bei Verzögerungen, die auf grobe Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes entstehen, haftet EOM nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist auf 20 % des Wertes der Leistung begrenzt.

5. Versand / Versicherung

Jeder Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers und zwar auch bei Freihauslieferungen. EOM trägt keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art. Auf Wunsch des Bestellers kann unter Berechnung der entsprechenden Kosten für die Sendung eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

6. Verpackung

Im Allgemeinen erfolgt die Lieferung auf EURO Paletten bzw. Einwegverpackungen. Die Teile werden für den Nahverkehr verpackt. Für Fernlieferungen hat der Besteller eine geeignete Transportverpackung bereit zustellen. Gerne entwickelt EOM mit dem Besteller ein geeignetes Verpackungskonzept.

7. Mängelrüge / Haftung / Gewährleistung

Die Ware ist sofort nach Eintreffen auf Menge und Qualität zu untersuchen. Rügen über erkennbare Mängel oder Abweichungen der Menge sind spätestens 8 Tage nach dem Eintreffen der Ware zu erheben. Mängelrügen können nicht anerkannt werden, wenn EOM wichtige Informationen vorenthalten werden, wie zum Beispiel Einsatzbereich der Ware im Außenbereich, Pulverherstellervorgabe, Oberflächenstruktur der gewünschten Farbe, Beschichtungsvorgaben, Funktion der Farbe, Verpackungsvorschriften, etc. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der geforderten Beschaffenheit oder bei fehlerhaften, nachlässigen Behandlung der lackierten Ware z.B. falsche Lagerung und Transport) durch den Besteller. EOM haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffungsgarantie und bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Schadenersatzanspruch ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet EOM nach dem Produkthaftungsgesetz. Liegt ein Mangel in der abgegebenen Leistung vor, ist EOM berechtigt den Mangel wahlweise in einer Nachbearbeitung oder Neubeschichtung zu heilen. Die anfallenden Aufwandskosten trägt EOM. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder die Minderung des Werklohnes zu verlangen.

8. Verjährungsfristen

Die Verjährungsfrist startet bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung bzw. Abnahme der Ware durch den Besteller (Lieferscheindatum). Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel beträgt ein Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen z.B. bei Sachen für Bauwerke.

9. Eigentumsvorbehalt

EOM behält sich bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Bestellers das Eigentum aus dem Liefervertrag vor. Nach vertragswidrigem Verhalten des Bestellers und einer Fristsetzung ist EOM berechtigt, das Werk zurückzunehmen bzw. zurückzubehalten. In der Rücknahme bzw. Rückbehaltung liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Besteller Kaufmann oder juristische Person so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner 77948 Friesenheim. Beide Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs unwirksam sein oder werden, so hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.